Steine am Strand
Gesundheits-Datenbank

Übungsleiter im Rehasport

Aufgaben eines Herz- & Rehasportübungsleiters

Eine Herzgruppe ist keine „normale“ Sportgruppe. Als Übungsleiter hat man es mit kranken Menschen zu tun, die oft jahre- oder gar jahrzehntelang keinen Sport gemacht haben. Daher ist es die Hauptaufgabe eines Herzgruppenübungsleiters, eine strukturierte und abwechslungsreiche Stunde zu planen und durchzuführen, die jeden der bis zu 20 Teilnehmer genau richtig belastet.

Dazu arbeitet er eng mit dem betreuenden Herzgruppenarzt zusammen und kennt die Krankheitsgeschichte seiner Teilnehmer. Er führt Gruppen- und Einzelgespräche mit den Teilnehmern, in denen er sie rund um ihre Erkrankung und sportlichen Aktivitäten motiviert, aufklärt, berät und schult.

Daneben ist er dafür verantwortlich, dass die Teilnahmebestätigungen und Pulskarten ausgefüllt werden. Weitere organisatorische Aufgaben wie z.B. die Verwaltung der Verordnungen oder die Abrechnung können je nach Verein und Absprache hinzukommen.

Inhalte Ausbildung Herzgruppenübungsleiter

Ausbildung zum Herzgruppenleiter DGPR Innere Medizin

Seit 2019 bilden wir alle zwei Jahre nach dem neuen Curriculum „Herzgruppenleiter DGPR – Innere Medizin“ unseres Bundesverbands DGPR (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V.) aus.

Die Ausbildung umfasst 120 UE (1 UE = 45 Minuten). Es handelt sich dabei um eine B-Lizenz-Ausbildung mit medizinischem Schwerpunkt. Neben der notwendigen Vorqualifikation (s.u.) ist mindestens 1 Jahr Erfahrung als Übungsleiter, am besten in Sportgruppen mit Erwachsenen, notwendig. So soll sichergestellt werden, dass methodische, didaktische und inhaltliche Grundlagen in Stundengestaltungen sowie Kraft-, Ausdauer-, Koordinations- und Beweglichkeitstraining vorhanden sind und in der Ausbildung auf die Zielgruppe der Patienten angewendet werden können. Die Inhalte werden an 4 – 5 Präsenzwochenenden (Samstag & Sonntag) und zusätzlich online vermittelt und befähigen die Teilnehmer zum Leiten von Herz-, Gefäßsport-, Lungen-, Diabetes- und Nierensportgruppen.

Eine der folgenden Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Ausbildung teilnehmen zu können:

  • Übungsleiter-C Lizenz
  • Krankengymnast/Physiotherapeut
  • B.A./ M.A. Sportwissenschaftler/in
  • Diplom-Sportlehrer/in
  • Abgeschlossene Bachelor-Studiengänge mit dem Schwerpunkt „Prävention und Rehabilitation“ oder vergleichbare gesundheitswissenschaftliche Studiengänge
  • Die Zulassung anderer Berufsgruppen (z.B. Ärzte) ist in Einzelfallentscheidungen möglich
Inhalte Ausbildung Herzgruppenübungsleiter

Inhalte in der Ausbildung

Die Schwerpunkte liegen auf den medizinischen Grundlagen (z.B. Anatomie & Physiologie Herz-Kreislaufsystem sowie Grundlagen zu Erkrankungen der Inneren Medizin) und der sportpraktischen Stundengestaltung. Diese orientiert sich an den Empfehlungen der entsprechenden Fachgesellschaften und an sportwissenschaftlichen und trainingstherapeutischen Prinzipien.

Es wird vermittelt, auf was z.B. bei einem Krafttraining mit Herz- oder Lungenpatienten geachtet werden muss, welche Trainingsmethoden beim Ausdauertraining bei den verschiedenen Erkrankungen angewendet werden sollen und mit welchen Spiel- und Übungsformen diese beispielsweise umgesetzt werden können. Dazu ist theoretisches Hintergrundwissen notwendig, dass dann in den Praxiseinheiten angewandt wird. Weitere Inhalte sind unter anderem psychosoziale Grundlagen, Ernährung oder auch aktive Freizeitgestaltung. Das Referententeam besteht aus Ärzten, Sportwissenschaftlern, Physiotherapeuten, Psychologen, Diabetesberatern DDG und Notfallsanitätern.

So entsteht eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung, die von der jahrelangen Praxiserfahrung der Referenten bereichert wird. In Abwechslungsreichen Praxis- und Theorieeinheiten wird den Teilnehmern das Wissen mittels Vorträgen und Gruppenarbeiten vermittelt und sie wenden es praktisch an.  

Übungsleiterabrechnung

Übungsleiter, die nebenberuflich bei gemeinnützigen Trägern – also meist Sportvereinen – Sport unterrichten / Herz- und Rehasportgruppen betreuen, können nach § 3 Nr. 26 EStG bis zu 3000 € jährlich steuerfrei erhalten („Übungsleiterfreibetrag“).

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ausdrücklich ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.